ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN


1. ABSCHLUSS DES VERTRAGES

Mit der Anmeldung für ein Angebot der „1.FÖRDER-AKADEMIE FÜR JUGENDFUSSBALL“ - Maciej Gomula (nachstehend Anbieter genannt) bietet der Kunde dem Anbieter den Abschluss eines Vertrages an. Die Anmeldung kann per Post, Internet oder E-Mail vorgenommen werden. Sie erfolgt auch für alle in der Anmeldung mit aufgeführten Teilnehmern, für deren Vertragsverpflichtung der Anmeldende wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht. Der Vertrag kommt mit der verbindlichen Anmeldung zustande.

2. Leistungen

Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung des Anbieters der Internetdarstellungen auf der Seite www.1faf.de, sowie aus den hierauf Bezug nehmenden Angaben in der Teilnahmebestätigung.

3. Leistung- und Preisänderungen

Änderungen oder Abweichungen einzelner Leistungen von dem vereinbarten Inhalt des Vertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden und die vom Anbieter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtverlauf nicht beeinträchtigen. Erfolgt die Anmeldung zu einem Fußballkurs in einem Zeitraum von zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn, kann der Anbieter nicht mehr für eine rechtzeitige Anlieferung der Ausrüstung zum Veranstaltungsort garantieren.

4. Bezahlung

Nach der Anmeldung wird Ihnen die Teilnahmebestätigung  zugesandt. Die Kursgebühr ist innerhalb von 14 Tagen auf das angegebene Konto zu überweisen. Ist die vollständige Bezahlung des Kurses bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn nicht erfolgt, steht dem Anbieter das Recht zu, vom Vertrag zurückzutreten. Für diesen Fall wird eine Bearbeitungsgebühr von 30% der Kursgebühr erhoben. Andere Buchungs- und Zahlungsmodalitäten sind in Ausnahmefällen (kurzfristige Nachfrage bzw. Anmeldung wenige Tage/am Tag vor Veranstaltung) nach vorheriger Vereinbarung möglich.  

5. Rücktritt

Bei einer Abmeldung innerhalb einer Frist von 14 Tagen vor Kursbeginn werden 50% der vereinbarten Gebühr fällig. Erfolgt eine Abmeldung später, werden 80 % der vereinbarten Kursgebühr fällig. Erfolgt eine Abmeldung vor den o.g. Fristen, berechnen wir eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 20% der vereinbarten Kursgebühr. Durch Absenden dieses Formulars und der damit verbundenen Anerkennung der vorgenannten Vereinbarungen (Versicherung, Fotos und Videos, sowie den weiteren Bedingungen) erklären Sie Ihr Einverständnis und die verbindliche Teilnahme Ihres Kindes an der „1.FAF-Ferienfußballschule“. 

6. Durchführung

Für die Dauer der Leistung der 1.FAF übertragen die Erziehungsberechtigten dem Stützpunktleiter die Aufsichtspflichten und -rechte, die dieser wiederum an seine Mitarbeiter übertragen kann.

Die Teilnehmer haben den Anweisungen, der Trainer und Betreuer Folge, zu leisten. Werden deren Weisungen nicht befolgt, so hat der Stützpunktleiter des Kurses oder sein Bevollmächtigter die Möglichkeit, den Teilnehmer vom Training oder der Veranstaltung auszuschließen. Es besteht dann kein Anspruch auf Rückerstattung des bezahlten Betrages.

Die Umsetzung der angebotenen Leistung obliegt ausschließlich dem jeweiligen Stützpunktleiter der 1.FAF oder seinem Bevollmächtigten.

7. Angaben über den Gesundheitszustand

Die Teilnehmer müssen gesund und sportlich voll belastbar sein und das Trainingsprogramm ohne Einschränkungen absolvieren können.

Die Eltern des Teilnehmers verpflichten sich bei der Anmeldung und zum jeweiligen Leistungsbeginn den jeweiligen Leiter oder seinen Bevollmächtigten über alle Gesundheitsbeeinträchtigungen (schriftlich/mündlich) und notwendige Medikamente (schriftlich/mündlich) ihres Kindes zu informieren.

Veränderungen des Gesundheitszustandes des Teilnehmers während eines Veranstaltung oder Kurses des Anbieters sind dem jeweiligen Stützpunktleiter oder seinem Vertreter unverzüglich zu melden und können zum Ausschluss aus der Leistung der 1.FAF Veranstaltung führen.

8. Rücktritt und Kündigung durch den Anbieter

Der Anbieter kann in folgenden Fällen vor Beginn der Veranstaltung vom Vertrag zurücktreten oder nach Beginn der Veranstaltung den Vertrag kündigen:

                a)     bis 2 Wochen vor einem Fußballkurs

b)   Einhaltung der  1.FAF-Regeln

Wird ein Fußballkurs mangels Erreichen der Mindestteilnehmerzahl abgesagt, bekommt der Kunde die gesamte Teilnahmegebühr zurück.

Der Anbieter behält sich das Recht vor, bei Nichteinhaltung der 1.FAF-Regeln (z. B. bei Vandalismus, extreme Verletzung des Fair Play, etc.) den Teilnehmer auf eigene Kosten nach Hause zu schicken.

 9. Haftung des Anbieters

Der Anbieter haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für:

1.die gewissenhafte Organisation

2.die sorgfältige Auswahl und Kontrolle der Leistungsträger

3.die Richtigkeit der Beschreibung

4.die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen  

10. Beschränkung der Haftung

Wegen Wetter- oder sonstig bedingter Ausfälle der angebotenen Leistungen oder mangelnder Möglichkeit zur Teilnahme durch die Kursteilnehmer wegen Krankheit, Urlaub oder sonstigen Gründen übernimmt die 1.FAF  keine Haftung. Grundsätzlich besteht kein Anspruch auf Rückzahlung oder Ersatz von ausgefallenen Trainingsstunden.

Jede Versicherung ist Sache der Teilnehmer. Die 1.FAF übernimmt keinerlei Haftung für Schaden oder Verletzungen an sich oder Dritten.

Die 1.FAF  haftet ausdrücklich nicht für Wegeschäden und Schäden an den jeweiligen Einrichtungen der Übungsgelegenheiten und für Schäden jeglicher Art vor, während und nach ihren Leistungen.

11. Haftungsausschluss

Keine Haftung besteht bei Einbruch oder Diebstahl. Wir empfehlen eine Reiseunfall- und Reisegepäckversicherung.

Der Teilnehmer haftet für jeden Schaden, der durch ihn oder durch die von ihm mitgeführten Sachen verursacht wird. 

12. Versicherungen

Jeder Teilnehmer muss kranken- und haftpflichtversichert sein, Kinder und Jugendliche über ihre Erziehungsberechtigten. Der Abschluss weiterer Versicherungen liegt im Ermessen des Teilnehmers.

Für Ferienfußballschule oder andere Veranstaltungen im europäischen Ausland ist der Teilnehmer verpflichtet, eine private Auslandsreisekrankenversicherung abzuschließen. Die Absicherung im europäischen Ausland durch die gesetzliche Krankenversicherung beinhaltet zum Beispiel nicht einen medizinisch notwendigen Rücktransport nach Deutschland. Ohne diese zusätzliche private Krankenabsicherung ist die Teilnahme am Trainingslager ausgeschlossen! 

Für die Teilnahme an der 1.FAF- Ferienfußballschule (mit Übernachtung) wird eine Vollmacht der Erziehungsberechtigten benötigt. Entsprechende Vordrucke werden von der 1.FAF mit dem Rechnungsschreiben herausgegeben. Ohne diese Vollmacht der Erziehungsberechtigten ist eine Teilnahme an der 1.FAF-Ferienfußballschule nicht möglich!

13. Bild und Video Rechte

Fotos und Videos, die während der „1.FAF-Veranstaltungen“ von meinem Kind gemacht werden, dürfen für Werbezwecke und Öffentlichkeitsarbeit (Plakate, Flyer, Zeitung etc.) und auf der Internetpräsenz der „1.FAF“ verwendet werden.

14. Datenschutz

Der Kunde erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass die1.FAF, die vom Kunden bekannt gegebenen Daten (Name, Adresse, E-Mail, Daten für Kontoüberweisung) für Zwecke der Vertragserfüllung und Betreuung des Kunden sowie für eigene Werbezwecke automationsunterstützt ermittelt, speichert und verarbeitet. Der Auftraggeber ist einverstanden, dass ihm elektronische Post zu Werbezwecken bis auf Widerruf zugesendet wird.